Kontaktdaten
Johannes-Schwartz-Schule
Bundschuhstr. 20 b
79110 Freiburg-Lehen
Telefon: 0761 / 8 22 42
Fax: 0761 / 897 26 64
Mail an Sekretariat senden
Schulleitung
Frau D. Schneiderberger
kommissarische Schulleitung
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Sekretariat
Frau R. Unmüssig
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr - 13.00 Uhr
Hausmeister
Herr Nagy-Hartmann
Ines Rohrer
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch: 8.45 Uhr - 13.15 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Telefon: 0761/89759193
schulsozialarbeit@grundschule-lehen.de
Mail an Sozial senden
Weitere Informationen finden Sie hier (LINK).
Leitung:
Jasmin Engler
Martina Schellhorn
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Telefon:
Klasse 1 und 2: (0171) 831 0107
Klasse 3 und 4: (0160) 9755 5853
Mail an SKB schreiben
Weitere Informationen finden Sie hier (LINK)
Elternbeirat 2024/2025
Vorsitzende:
N.N.
N.N.
Weitere Informationen finden Sie hier (LINK).
Schulkonferenz
Frau Schneiderberger (kommissarische Schulleitung)
Frau Jäger (Lehrkraft)
Frau Steiger-Merkel (Lehrkraft)
Frau Mischo (Lehrkraft)
N.N. (Elternbeirat)
N.N. (Elternbeirat)
N.N. (Elternbeirat)
N.N. (Elternbeirat)
Wir sind eine zweizügige Grundschule mit kleinen Klassen.
Wir bieten:
Förderung durch
Ein Sozialcurriculum mit
Zeiten | Stunden |
---|---|
7.30 Uhr - 7.45 Uhr | Frühbetreuung und Lesezeit (nur für Kinder, deren Eltern so früh arbeiten müssen) |
7.45 Uhr | Anwesenheitspflicht im Klassenzimmer |
7.50 Uhr | täglicher Unterrichtsbeginn für alle Klassen |
7.50 Uhr - 8.35 Uhr | 1. Stunde |
8.35 Uhr - 9.20 Uhr | 2. Stunde |
9.20 Uhr - 9.30 Uhr | Versperzeit im Klassenzimmer |
9.30 Uhr - 9.45 Uhr | 1. Pause |
9.45 Uhr - 10.30 Uhr | 3. Stunde |
10.30 Uhr - 11.15 Uhr | 4. Stunde |
11.15 Uhr - 11.30 Uhr | 2. Pause |
11.30 Uhr - 12.15 Uhr | 5. Stunde |
12.15 Uhr - 13.00 Uhr | 6. Stunde |
Krankmeldung
• Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit bis 7.30 Uhr ab.
• Die Abmeldung erfolgt über unsere Schulapp Stayinformed.
• Jeder Fehltag muss abgemeldet werden.
• Bei längerer Krankheit oder häufigem Fehlen ist die Schule berechtigt, ein Attest einzufordern.
Meldepflichtige Krankheiten sind u.a.:
Beurlaubung
• Beurlaubungen von der Schulbesuchspflicht sind nur in Ausnahmefällen möglich.
• Es muss ein triftiger Grund vorliegen.
• Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
• Für einen Tag bei der Klassenlehrkraft,
• Ab zwei und mehr Tagen bei der Schulleitung,
• Vor und nach Ferienzeiten bei der Schulleitung.